
Renaturierung und Strukturverbesserung des Krajaer Bachs im Abschnitt 2 bis 3 in der Gemarkung der Gemeinde Kraja
Gewässerschutz/WRRL
TAB Projekt-Nr.: 2025_B01
Stand des Vorhabens
Vorplanung
Umsetzungszeitraum
Planung 2025 bis 2027
Bau ab 2027
Welches Defizit besteht?
Gemäß des Gewässerrahmenplanes des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz 2022 bis 2027 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist an als Schwerpunktwasserkörper eingestuften Flüssen und Bächen eine ökologische Durchgängigkeit sowie eine Verbesserung der Gewässerstruktur herzustellen.
Gemäß Maßnahmen – ID 14432 des Gewässerrahmenplans bestehen im Abschnitt 2 bis 3 des Krajaer Baches verschiedene Defizite im Bereich der Gewässerstruktur wie z. B. das Fehlen naturnaher Uferstrukturen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Sohlstruktur, der Breiten- und Tiefenvarianz ohne Änderung der Linienführung. Die Maßnahme umfasst z.B. das Einbringen von Störsteinen oder Totholz zur Erhöhung der Strömungsdiversität und des Totholzdargebotes sowie das Anlegen von Kieslaichplätzen.
Was ist das Ziel?
Die zu planenden Maßnahmen der Gewässerentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Verbesserung der Sohlstruktur, Breiten- und Tiefenvarianz ohne Änderung der Linienführung.
Finanzierung
Das Vorhaben wird zu 100% entsprechend der aktuellen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ - finanziert.
Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.