Pflege, Unterhaltung und Entwicklung im Gebiet von Helme, Ohne und Wipper

Renaturierung, Strukturverbesserung und Herstellung der Durchgängigkeit der Sete in den Gemarkungen der Gemeinde Hohenstein

Gewässerschutz/WRRL

Stand des Vorhabens

Vorplanung

Umsetzungszeitraum

Planung 2023 bis 2024

Bau ab 2024

Welches Defizit besteht?

Nach Einschätzung des Gewässerrahmenplanes des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz 2022 bis 2027 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am Schwerpunktgewässer Sete (Wasserkörper-Nr. 67967) eine ökologische Durchgängigkeit sowie eine Verbesserung der Gewässerstruktur herzustellen.

Gemäß Maßnahmenblatt Nr. 3224 des Gewässerrahmenplans bestehen im Abschnitt 2 bis 6 verschiedene Defizite im Bereich der Gewässerstruktur wie z. B. das Vorhandensein künstlicher Sohl- und Uferbefestigungen und das Fehlen naturnaher Uferstrukturen. Die Maßnahme beinhaltet den partiellen Rückbau der Uferbefestigung sowie das Sichern eines Entwicklungskorridors. Eine Änderung der Linienführung des Gewässers ist nicht vorgesehen.

Weiterhin sind entsprechend dem Maßnahmenblatt Nr. 3297 die Sohlstufen Limlingerode 1 und 3 sowie Maßnahmenblatt Nr. 3298 die Sohlstufe Limlingerode 2 aufgrund der fehlenden Durchgängigkeit um zu gestalten.

Was ist das Ziel?

Durch die Herstellung der Durchgängigkeit z. B. durch den Umbau oder Rückbau der vorhandenen Sohlstufen soll die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden.

Die zu planenden Maßnahmen der Gewässerentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, der Entwickelung naturnaher Uferstrukturen und des Anlegens eines Uferstreifens und Entwicklungskorridors, um damit eine eigendynamische Gewässerentwicklung zu fördern.

Finanzierung

Das Vorhaben wird zu 100% entsprechend der aktuellen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ - finanziert.

Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)

Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

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