Pflege, Unterhaltung und Entwicklung im Gebiet von Helme, Ohne und Wipper

Herstellung der Durchgängigkeit der Lache/Rhin im Bereich der Weißen Mühle in Bernterode/Schacht

Gewässerschutz/WRRL

Stand des Vorhabens

fertig gestellt

Umsetzungszeitraum

Planung: 2019 bis 2022

Bau: September bis November 2022

Welches Defizit besteht?

Die Absturzbauwerke „Sohlstufen Schachtsiedlung 2 und 3“ in der Lache/Rhin auf Höhe der Weißen Mühle in Bernterode/Schacht wurden aufgrund Ihrer Abmaße gegenwärtig noch nicht durchgängig gestaltet. Eine flussauf- und flussabwärts gerichtete Wanderbewegung von Fischen und Makrozoobenthos ist durch das vorhandene Bauwerk nicht möglich.

Unmittelbar unterhalb der Zufahrtsbrücke zur Weißen Mühle befindet sich die „Sohlstufe Schachtsiedlung 3“ (Maßnahmennummer 8506), ein massives 3-stufiges Absturzbauwerk aus Beton mit einer Gesamtabsturztiefe von ca. 1,5 m. Durch ein fehlendes Tosbecken hat sich im Laufe der Zeit direkt unterhalb des Absturzbauwerkes, bedingt durch Torsion, ein breiter Kolk mit einem Durchmesser von ca. 5 m gebildet, der sowohl die Sohle als auch die Böschung beidseitig eintieft.

Im weiteren Gewässerverlauf ist ca. 25 m unterhalb des 3-stufigen Absturzes ein weiterer Absturz, die „Sohlstufe Schachtsiedlung 2“ (Maßnahmennummer 8505) mit einer Absturztiefe von ca. 50 cm anzutreffen. Dieser Absturz besteht aus einer Sohlstufe aus Naturstein und hindert ebenfalls die Wanderbewegungen der Bachlebewesen.

Was ist das Ziel?

Ziel der Maßnahme ist die Herstellung ökologische Durchgängigkeit durch Umgestaltung der Abstürze im Unterwasser des bestehenden Brückenbauwerks (Zufahrt Weiße Mühle). Am momentanen Abschluss einer massiven Sohlbefestigung sind die bestehenden Wanderhindernisse („Sohlstufen Schachtsiedlung 2 und 3“) durch geeignete Maßnahmen anzupassen. Ein zwischen den Sohlstufen befindlicher, vergleichsweise großvolumiger Kolk wird als naturschutzfachlich schützenwerter Bereich eingestuft und wird dauerhaft Erhalten.

Die Maßnahmen sollen des Weiteren die Verbesserung der Gewässermorphologie mit einer Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit, der Anlage von leicht mäanderähnlichen Strukturen sowie die Aufrechterhaltung einer bestehenden Aufweitung des Gewässerprofils zur Folge haben.

Zur Umsetzung der Passierbarkeit des betroffenen Gewässerabschnittes sind daher Wanderhindernisse (Abstürze) zurück zu bauen und ein Wanderkorridor zu schaffen. Im Zuge der Planungen ist auch die spätere Unterhaltung zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Unterhaltungsaufwand zu minimieren.

Finanzierung

Das Vorhaben wird zu 100% entsprechend der aktuellen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ - finanziert.

Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Bewilligung Nr. 2019GZ0020

Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen der des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und die bauliche Umsetzung - Bewilligung Nr. 2022GZ0010

Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

 

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