Pflege, Unterhaltung und Entwicklung im Gebiet von Helme, Ohne und Wipper

DER VErband

„Das Wasser ist der Ursprung von allem”

(Thales von Milet - griech. Philosoph und Mathematiker)

Mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungs­verbänden - ThürGewUVG - wurden in Thüringen flächendeckend zwanzig Gewässerunter­haltungs­­verbände errichtet. Dieses Gesetz ist als Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts mit der Bekannt­machung im Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. S. 74, am 8. Juni 2019 in Kraft getreten.

Nach § 31 Abs. 2 ThürWG geht die Gewässerunterhaltungspflicht per Gesetz von den bisher zuständigen Gemeinden und Verbänden zum 1. Januar 2020 auf die zwanzig neuen Gewässerunterhaltungsverbände über, die nach Gewässereinzugsgebieten gebildet wurden.

Der Gewässerunterhaltungsverband wurde am 29. August 2019 durch Beschluss der Verbandsversammlung gegründet. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftsstelle in Nordhausen.
Mit einer Fläche von fast 120.000 ha ist der Gewässerunterhaltungsverband der drittgrößte Verband in Thüringen.

Unser
Verbands-
gebiet

Termine

  1. Gewässerschau

    Schaubezirk 10: Stadt Nordhausen
  2. Gewässerschau

    Schaubezirk 14: Landgemeinde Sonnenstein
  3. Gewässerschau

    Schaubezirk 15: Haynrode, Buhla, Breitenworbis, Gernrode, Kirchworbis
  4. Gewässerschau

    Schaubezirk 11: Landgemeinde Harztor
  5. Gewässerschau

    Schaubezirk 16: Gemeinde Niederorschel
  6. Gewässerschau

    Schaubezirk 12: Stadt Ellrich
  7. Gewässerschau

    Schaubezirk 17: Sollstedt
  8. Gewässerschau

    Schaubezirk 13: Gemeinde Hohenstein
  9. Gewässerschau

    Schaubezirk 18: Stadt Leinefelde-Worbis
  10. Gewässerschau

    Schaubezirk 5: Stadt Heringen/Helme
  11. Gewässerschau

    Schaubezirk 5: Gemeinde Görsbach/Urbach

Fotogalerie