Pflege, Unterhaltung und Entwicklung im Gebiet von Helme, Ohne und Wipper

Renaturierung und Strukturverbesserung des Haferbaches in der Gemeinde Werther

Gewässerschutz/WRRL

Stand des Vorhabens

in Vorbereitung, Ausschreibung der Planungsleistungen

Umsetzungszeitraum

Planung 2024 bis 2025

Bau ab 2025

Welches Defizit besteht?

Nach Einschätzung des Gewässerrahmenplanes des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz 2022 bis 2027 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am Schwerpunktgewässer Haferbach (Oberflächenwasserkörper: Obere Helme, Wasserkörper-Nr. 67967) eine Verbesserung der Gewässerstruktur herzustellen.

Gemäß Maßnahmenblatt Nr. 3222 des Gewässerrahmenplans bestehen im Abschnitt 1 bis 7 verschiedene Defizite im Bereich der Gewässerstruktur wie z. B. das Vorhandensein künstlicher Sohl- und Uferbefestigungen und das Fehlen naturnaher Uferstrukturen.

Die Maßnahme beinhaltet den partiellen Rückbau der Sohl- und Uferbefestigung, die Verbesserung der Sohlstruktur, der Breiten- und Tiefenvarianz ohne Änderung der Linienführung z.B. durch Einbringen von Störsteinen oder Totholz zur Erhöhung der Strömungsdiversität, Erhöhung des Totholzdargebots und das Anlegen von Kieslaichplätzen.

Was ist das Ziel?

Die zu planenden Maßnahmen der Gewässerentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, der Entwickelung naturnaher Ufer- und Sohlstrukturen und des Anlegens einer leitbildkonformen Ufervegetation.

Finanzierung

Das Vorhaben wird zu 100% entsprechend der aktuellen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ - finanziert.

Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)

Das vom Freistaat Thüringen geförderte Projekt wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

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